Bootsplätze

Lage

Die Bootsplätze befinden sich bei der Überbauung Seepark, an der Buochserstrasse 26 + 28 in Beckenried auf einem Privatgrundstück.

Reglement Bootsplatzmiete

  • Der Zugang zum Bootsplatz erfolgt von den Besucherparkplätzen direkt ostseitig dem Grundstück entlang zu den Bootsplätzen.
  • Mietern von Bootsplätzen die nicht in der Überbauung Seepark leben ist das Benutzen des Badewiese nicht gestattet. Das Anlegen entlang der Badewiese ist nicht gestattet.
  • Die Abfallentsorgungsanlage kann mitbenutzt werden. Die Abfälle sind mit Gebührensäcken des Kanton NW zu entsorgen.
  • Die gesetzliche Nacht- und Sonntagsruhe muss eingehalten werden. Übermässiger Lärm auf den Booten ist zu vermeiden.
  • Die hydraulische Hebeanlage der Bootsplätze darf nur mit einem Gesamtgewicht von 17 Tonnen belastet werden und ermöglicht, das Boot aus dem Wasser zu heben. Eine Schwebe-Persenning (Abdeckung) ist optional.

Besucherparkplätze

Die Besucherparkplätze dürfen tagsüber nur für das kurzfristige Parkieren durch Besucher (tagsüber und Werktags max. 8 Stunden) benutzt werden.  Dauerparkieren ist in jedem Falle untersagt.

Mieter von Bootsplätzen auf dem Grundstück Nr. 46 dürfen pro gemieteten Bootsplatz maximal einen Besucherparkplatz benutzen. Die maximale Parkdauer von 8 Stunden ist für die Mieter von Bootsplätzen nicht anwendbar, solange das Boot nicht auf dem Bootsplatz steht (bspw. während einer Ausfahrt auf dem Vierwaldstättersee). Das Auswassern des Bootes für Wartungsarbeiten etc. berechtigt hingegen nicht zur Überschreitung der maximalen Parkzeit von 8 Stunden. Die maximale Parkdauer für Mieter von Bootsplätzen ist jedoch auf 48 Stunden beschränkt.

Schemapläne

Hafenplätze mit hydraulischem Hebesystem bis 17 Tonnen
und optionales Schwebe-Persenning (Abdeckung)

Platz Grösse Miete/Jahr Status
1 4.2 x 13.50 m CHF 17’200 frei
2 4.40 x 13.50 m CHF 18’000 frei
3 3.80 x 13.50 m CHF 15’600 frei
4 3.50 x 13.50 m CHF 14’400 frei
5 3.68 x 13.50 m CHF 15’100 reserviert